Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Hiermit werden zwischen Roland Königshofer e.U. und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (auf öffentlichen und privaten Flächen, Straßen und Wegen, auf Reisen und Trainingslagern, etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Roland Königshofer e.U. diese AGB.
2. Der Vertragsgegenstand ist eine persönliche Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Fahrrad-Sicherheits- und Fahrtechnik-Trainings bzw. sonstiger vereinbarter Leistungen rund um das Thema Fahrrad.
§ 2 Leistungen
1. Roland Königshofer e.U. verpflichtet sich die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingseinheiten individuell zu beraten und zu betreuen.
2. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 55 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden auf Wunsch des Kunden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
§ 3 Terminvereinbarung / Stornierung
1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung. Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb müssen zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 48 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung ist die vereinbarte Leistung zu bezahlen. Terminverschiebungen werden gegen Verrechnung von Bearbeitungsgebühren angeboten.
2. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage, muss der Trainer nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.
3. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Roland Königshofer e.U. können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Es wird gemeinsam ein zeitnaher Ersatztermin gesucht.
4. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
5. Alle Trainings finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sobald ein Outdoor-Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt sehr schlechtes Wetter zu erwarten ist, kann der Termin durch Roland Königshofer e.U. verschoben oder abgesagt werden. Erfolgt keine Verschiebung oder Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
§ 4 Kosten & Bezahlung
1. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
2. Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus den zuvor besprochenen Preisen, welche direkt mit Roland Königshofer e.U. zu vereinbaren sind. Gutscheine haben ab Ausstellungsdatum 2 Jahre Gültigkeit.
3. Die Kosten sind direkt nach dem Erhalt der Rechnung und vor der ersten Schulung/Trainingseinheit per Banküberweisung zu bezahlen.
4. Der Kunde erhält eine Rechnung mit kurzer Leistungsbeschreibung.
5. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf Abwicklung der Schulungen/Trainingseinheiten.
§ 5 Sonstige Kosten
1. Werden aufgrund der Wünsche des Kunden Eintrittspreise, Zusatzkosten oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
2. Die Anreise zu Locations in Wien bzw. 20 Km rund um Mödling/Nö bzw. Klagenfurt/Ktn. wird ohne Aufpreis angeboten. Darüber hinaus werden Anfahrtskosten (Km-Geld, Stunden- und Übernachtungspauschale) vereinbart.
3. Ist eine Begleitung des Kunden durch Personal von Roland Königshofer e.U. auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen (Reisekosten, Nächtigung, Verpflegung, etc.) zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
§ 6 Sporttauglichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, Roland Königshofer e.U. über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit den Trainings von Roland Königshofer e.U. im Zweifelsfall eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten, Alkohol und Drogen.
Sollten vor, während oder nach den Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, Roland Königshofer e.U. umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Hierzu zählen auch alle Arten von mentalen Problemen oder Überlastungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
§ 7 Allgemeines
1. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend und dieser selbst mitzubringen. Ebenso mitzubringen ist ein funktionstüchtiges Fahrrad und geeignete Kleidung. Es gilt die StVO.
2. Roland Königshofer e.U. haftet, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden des Kunden.
3. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Roland Königshofer e.U. übernimmt keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände.
§ 8 Urheberrechte / Veröffentlichungen
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von der Homepage www.roland-koenigshofer.at liegt ausschließlich bei Roland Königshofer e.U.. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Roland Königshofer e.U..
§ 9 Fotorechte
Die Teilnehmenden an Veranstaltungen und Schulungen von Roland Königshofer e.U. werden darauf hingewiesen, dass hierbei fotografiert, gefilmt bzw. Audioaufnahmen erstellt werden und auf diesen Aufnahmen einzelne Personen zum Teil auch deutlich erkennbar dargestellt sind. Im Nachgang werden diese Aufnahmen z. B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukten, etc. verwendet. Die Teilnehmenden erklären hierzu Ihr unbegrenztes Einverständnis zur unentgeltlichen Verwendung, welches für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen gilt.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese von Roland Königshofer e.U. bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten schriftlichen Kommunikationsmittel. Vorrangig per E-Mail, aber auch WhatsApp oder ähnlichen.
2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
3. Personenbezogenen Daten des Kunden werden von Roland Königshofer e.U. gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 2 genannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die Teilnehmer stimmen dieser Verwendung ausdrücklich zu.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende und rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mödling/Österreich. Es gilt ebenfalls ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Aktueller Stand 02 2024 / Tippfehler und Änderungen vorbehalten